GmbH gründen – Kosten & Ablauf im Überblick

Eine GmbH zu gründen erfordert das Beachten einiger rechtlicher Regeln. Foto penvipada151 via Twenty20
Eine GmbH zu gründen erfordert das Beachten einiger rechtlicher Regeln. Foto penvipada151 via Twenty20

Wer sich heute beruflich selbstständig macht und ein Unternehmen gründet, muss neben vielen anderen Dingen vor allem darüber nachdenken, welche Unternehmensform er wählt.

Warum man eine GmbH gründen sollte und wie hoch die Kosten dafür sind, zeigt dieser Beitrag.

Diese Unternehmensformen gibt es

Für ein Unternehmen und seine Rechtsform ist es vor allem wichtig zu entscheiden, welche Unternehmensform die Gründung haben soll. Hier kann man prinzipiell wählen zwischen:

  • Einzelunternehmen (Einzelkaufleute, Kleingewerbetreibende oder Freiberufler)
  • Personengesellschaft (GbR, KG oder OHG)
  • Kapitalgesellschaft (GmbH, UG-haftungsbeschränkt, AG oder Limited bzw. Ltd)

Darüber hinaus existieren zwei Mischformen, nämlich die GmbH & Co. KG sowie die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien). Möchte man eine GmbH gründen, muss es sich also um eine Kapitalgesellschaft handeln. Darunter versteht man eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts. Die Mitglieder einer Kapitalgesellschaft verfolgen einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen Zweck. Kapitalgesellschaften besitzen den Rang einer juristischen Person.

Die GmbH im Überblick

Sollte man eine Zusammenfassung schreiben, was genau eine GmbH ist, dann würden sich auf einer Stichpunktliste folgende Begrifflichkeiten finden:

  • GmbH ist eine Kapitalgesellschaft
  • Sie ist eine juristische Person
  • Die GmbH tritt im Geschäftsverkehr auf, nicht die Gesellschafter
  • GmbH kann Vermögenswerte besitzen
  • Eine GmbH ist steuerpflichtig

Damit eine GmbH ordentlich und rechtsverbindlich gegründet werden kann, müssen also einige bürokratische Hürden genommen werden. Wie vor allem junge Unternehmensgründer am besten vorgehen, erfahren sie bei einer Beratung – etwa im Gründerzentrum Nordrhein-Westfalen bzw. im Gründerzentrum NRW in Köln.

mbH gründen – die Voraussetzungen

Für die Gründung einer GmbH müssen die Beteiligten fünf Formalitäten erledigen, die zugleich die Voraussetzungen für das rechtswirksame Entstehen einer GmbH darstellen. Eine GmbH wird immer gegründet durch die Einzahlung des Stammkapitals (Mindestsumme 25.000 Euro), das Aufsetzen eines Gesellschaftervertrages (er wird auch als Satzung bezeichnet), die Eintragung ins Handelsregister, die notarielle Beglaubigung und die Erstellung einer Eröffnungsbilanz.

Hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter ist in § 1 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) geregelt, dass mindestens ein Gesellschafter zur Gründung einer GmbH benötigt wird. Bis 2007 mussten es wenigstens zwei Gesellschafter sein. In diesem Fall wird die GmbH als Ein-Personen-GmbH bzw. Einmann-GmbH bezeichnet.

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Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer GmbH?

Beim GmbH gründen kosten vor allem das Stammkapital, der Notar und das Gewerbeamt bzw. das Handelsregister Geld. Alleine die 25.000 Euro für das Stammkapital sind Kosten, die man als junger Unternehmensgrüner erst einmal aufbringen muss.

Wichtiger Hinweis: Bezüglich des Stammkapitals muss zwischen Bargründung und Sachgründung unterschieden werden. Die GmbH muss also nicht unbedingt ausschließlich Barmittel als Stammkapital einbringen, es können auch Sachwerte bzw. Vermögensgegenstände sein. Dabei kann es sich um Patente, Marken oder Lizenzen, um Rohstoffe, Waren oder Computer, um Unternehmensbeteiligungen oder auch Forderungen gegen Kunden handeln.

Notarkosten

Hinsichtlich der Notarkosten muss man zunächst einmal wissen, dass das GmbH Gründen Kosten beim Notar verursacht, die leider nicht wegfallen. Das bedeutet, dass die Dienste eines Notars für die Gründung zwingend erforderlich sind. Die von ihm in Rechnung gestellten Notarkosten enthalten übrigens immer die komplette Beratungsleistung, es handelt sich um sogenannte All-in-Kosten. Deshalb kann man auch keine Notarkosten sparen, indem man auf externe Beratungsleistungen (z.B. bei einem Rechtsanwalt oder einer Gründungsagentur) zurückgreift. Notarkosten fallen für folgende Dienstleistungen an:

  • Entwurf des Gesellschaftervertrages
  • Zusammenfassung aller relevanten Daten in entsprechend strukturierte Datensätze
  • Übermittlung der erstellten Datensätze an das Handelsregister

Zusätzlich wird derselbe Notar meistens damit beauftragt, notwendige Beurkundungen vorzunehmen (z. B. Beurkundung des Beschlusses über die Bestellung des Geschäftsführers, der Liste der Gesellschafter sowie der Abstimmung bezüglich der Firmierung). Zudem ist er oft dafür verantwortlich, die Einzahlung des Stammkapitals zu überwachen.

Die Gesamtkosten für den Notar liegen in der Regel zwischen 500 und 900 Euro, zu denen noch die Umsatzsteuer hinzugerechnet wird. Geregelt sind die Kosten für Notardienstleistungen im seit 1. August 2013 geltenden Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das die bis dahin geltende Kostenordnung abgelöst hat.

Gewerbeamt

Um das Gewerbe für eine GmbH oder auch UG anzumelden, muss sich der Geschäftsführer der GmbH an die zuständige Gewerbemeldestelle wenden, die normalerweise dem Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zugeordnet ist. Einen Gewerbeschein kann man entweder persönlich oder auf postalischem Wege beantragen. In der Bundeshauptstadt Berlin ist zudem eine Anmeldung auch online möglich.

Eine Gewerbeanmeldung muss zwingend vom Geschäftsführer der GmbH persönlich unterschrieben sein. Kann man dies aus Zeitgründen nicht, kann die Anmeldung auch durch einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden, wenn er eine entsprechende Vollmacht besitzt. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung einer GmbH bewegt sich zwischen 10 und 60 Euro, je nach Behörde.

Handelsregister Eintrag

Die Kosten, die für die Eintragung ins Handelsregister entstehen, sind amtliche Gebühren, die jedes Mal für die Eintragung einer GmbH anfallen. Die Gebühr liegt bei der GmbH-Neugründung pauschal bei 150 Euro. Bei einer sogenannten Sachgründung erhöht sich die Gebühr auf 240 Euro.

Das Kostenrisiko für Gesellschafter einer GmbH ist gering

Eine Ursache dafür, dass die GmbH die in Deutschland häufigste Unternehmensform ist, liegt vermutlich auch darin, dass laut § 13 Abs. 2 GmbHG für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ausschließlich die GmbH haftet, nicht die einzelnen Gesellschafter. Das bedeutet, dass das Privatvermögen der Gesellschafter unberührt bleibt, selbst, wenn die GmbH hohe Verbindlichkeiten hat. Ihre Haftung innerhalb der GmbH wird deshalb als beschränkt bezeichnet.

Lediglich die von ihnen geleistete Einlage an Stammkapital kann zur Haftung herangezogen werden. Ausnahmen von der beschränkten Haftung der Gesellschafter sind eine sogenannte Unterkapitalisierung bzw. eine Vermögensvermischung. Zudem haften Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen, während die GmbH noch den Status einer Vor-GmbH besitzt (also im Zeitraum zwischen der Gründung beim Notar und dem Eintrag ins Handelsregister).

Fazit

Dass beim GmbH Gründen Kosten entstehen, ist zwar ein Fakt, allerdings können solche Gründungskosten direkt vom Stammkapital gedeckt werden. Auf diese Weise werden die Gesellschafter finanziell entlastet. Möchte man eine GmbH gründen, ist es zwingend, sich bereits im Vorfeld über die zu erfüllenden Voraussetzungen zu informieren und mit den eventuell vorhandenen weiteren Gesellschaftern auf einen Zweck, eine Satzung und einen Geschäftsführer zu einigen.

Die Form der GmbH ist in Deutschland beliebt, weil man als Gesellschafter nur mit seinem eingebrachten Stammkapital haftet, aber nicht mit privaten Vermögenswerten. Für die Gründung ist es sinnvoll, sich einen kompetenten Notar zu suchen, denn er ist für die Gründung zwingend vorgeschrieben.

Foto: penvipada151 via Twenty20

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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